Reiseausweispapiers

Alle Pässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Auslieferung erfolgt meist nach drei bis vier Wochen. Ihre antragstellende Behörde kann leider keine verbindlichen Terminzusagen machen. Der Express Service dauert maximal 4 Tage, wenn der Antrag vor 11 Uhr gestellt wurde.

Als Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Reisepässen durch Behörden der Bundesrepublik Deutschland gilt das Passgesetz sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes. (PassVwV) Beide in ihrer aktuell gültigen Form.

Hier finden Sie einige grundsätzliche Informationen zur Beantragung Ihres Reiseausweispapiers.

Der sogenannte Reisepass ist ein amtliches Dokument das für grenzüberschreitende Reisen erforderlich ist.

Der Pass ist und bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und dient dem Bürger als Ausweispapier und der
Legitimation gegenüber ausländischen Behörden und Vertretungen.

Des weiteren dient der Reisepass zur Aufnahme von Visa und Sichtvermerken. Wenn der Reisepass im Inland verwendet werden soll müssen Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes mitführen.

In der Bundesrepublik Deutschland findet seit geraumer Zeit ein elektronischer Reisepass, auch ePass oder Europass genannt, Verwendung. In der Deckelseite des Passes befindet sich ein Chip der verschiedene personenbezogene Daten des Passinhabers enthält. Neben dokumentbezogenen Daten werden sogenannte biometrische Daten in Form von Fingerabdrücken und das Lichtbild gespeichert. Der ePass ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 24 Jahren sechs Jahre gültig. Für Bürger die älter als 24 sind beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre. Falls Sie in Eile sind und das Passdokument kurzfristig benötigen bietet sich der sogenannte Expresspass an, der in den meisten Fällen innerhalb von vier Arbeitstagen ausgestellt wird. Der Antrag muss allerdings vor 11Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.

Wenn Sie häufig reisen und damit mehr Visa oder Sichtvermerke in den Reisepass eingetragen werden können Sie außerdem einen Pass mit 48 Seiten beantragen. Der normale Reisepass enthält dagegen nur 32 Seiten.

Um den Reisepass beantragen zu können müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zwingend vorgeschrieben ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem ist der Antrag von Ihnen persönlich vorzunehmen. Sie müssen also beim Ausfüllen des Formulars anwesend sein. Für Kinder und Heranwachsende unter 18 Jahren ist der Reisepass von den sorgeberechtigten Eltern zu beantragen. Für Säuglinge und Kleinkinder wird ein sogenannter Kinderreisepass ausgestellt der in der Regel sechs Jahre gültig ist. Die meisten Länder verlangen auch bei einreisenden Kindern die Vorlage eines Passdokumentes. Die früher geltende Praxis Kleinkinder in den Reisepass der Eltern einzutragen kommt dagegen kaum noch zur Anwendung.

Eine weitere Bedingung ist, dass der Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz zu beantragen ist. Falls Sie über einen angemeldeten Nebenwohnsitz verfügen kann der Pass auch dort beantragt werden. Allerdings erst nach Rücksprache mit der entsprechenden Behörde Ihres eigentlichen Wohnsitzes. Es ist daher auch mit Verwaltungsgebühren zu rechnen. Bei der Beantragung des Reiseformulars im Ausland ist eine Abmeldebescheinigung Ihres letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Können Sie die Bescheinigung nicht vorweisen wird eine Überprüfung Ihres Wohnortes vorgenommen. Auch in diesem Fall werden Mehrkosten fällig. Bitte beachten Sie auch das einige Behörden im In- und Ausland mittlerweile eine vorherige Terminabsprache via E-mail verlangen.

Sie müssen unbedingt ein biometriefähiges Passbild vorlegen. Die Bundesdruckerei hat zu diesem Zweck eigens ein Plakat mit Fotomustern erstellt auf der gezeigt wird wie das optimale Bild auszusehen hat. Auch für Brillenträger, die etwa getönte Gläser verwenden und andere Besonderheiten gibt es entsprechende Auskunft. Wenn Sie einer Religionsgemeinschaft angehören die das Tragen einer Kopfbedeckung verlangt, werden Sie zusätzlich gebeten eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das von Ihnen vorgelegte Bild muss den Anforderungen entsprechen oder der Antrag kann nicht bearbeitet werden! Das Plakat ist bei allen deutschen Behören einzusehen und findet sich auch im Internet.

Die ausstellende Verwaltung ist verpflichtet den Antragsteller bzw. die Antragstellerin über das Bestehen oder Fortbestehen der deutschen Staatangehörigkeit zu befragen. Es wird zu diesem Zweck ein entsprechendes Formular vorgehalten um die Auskunft aktenkundig zu machen.

Der alte Reisepass ist ebenfalls mitzubringen da er durch einen Verwaltungsmitarbeiter entwertet werden muss. Falls Sie bisher keinen Reisepass verwendeten müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Falls Sie keinen Personalausweis vorlegen können müssen Sie einen Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienstammbuch vorweisen können. Geburtsurkunden aus dem nichtdeutschsprachigen Ausland müssen mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein. Falls Unstimmigkeiten im Melderegister vorliegen wird ebenfalls nach einer Geburtsurkunde gefragt.

Für weitere Informationen: Passantrags Deutschland

Wenn bei Kindern und Jugendlichen nur ein erziehungsberechtigter Elternteil anwesend ist.

Muss vom zweiten Elternteil eine formlose Eniverständniserklärung vorgelegt werden.

Die Ausstellung eines Reisepasses kostet derzeit 59 Euro. Für Antragsteller vor Vollendung des 24sten Lebensjahres beträgt die Gebühr nur 37,50 EUR. Für die Expressaustellung werden 32 EUR berechnet.

Für die Ausstellung eines Passdokumentes mit 48 Seiten sind 22 EUR Aufschlag fällig. Bei den Konsularischen Vertretungen außerhalb Europas können die Gebühren in Landeswährung entrichtet werden.


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